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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eventservice
Heyn (EH):
§1. Der Veranstalter gewährleistet den ordnungsgemäßen
Zustand der elektrischen Anlagen. Insbesondere sorgt er
für das Vorhandensein von Lichtstrom- Absicherung 16 A
und Kraftstrom- Absicherung 2x 32 A pro Phase. Der Kraftanschluss
ist mit einem vom Nulleiter getrennten Schutzleiter versehen
(5 Pol. CEE 32 A). Die maximale Entfernung der Steckdosen
vom Auftrittsort beträgt 10 Meter.
§2. Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit des
Personals der Discothek. Er stellt in ausreichenden Umfang
Ordnungskräfte zur Verfügung, um mutwilligen Beschädigungen
von Anlagenteilen vorzubeugen. Das Personal von EH ist
nicht dazu verpflichtet die Ordnung im Veranstaltungsobjekt
abzusichern. Der Veranstalter gewährleistet ausreichenden
Versicherungsschutz. Er haftet im vollem Umfang auch bei
Veranstaltungen welche sich über mehrere Tage hinziehen
(bei Aufbau der Technik am Vortag) für Diebstahl, Verlust,
Brand, Wasserschäden, unberechtigter Zugriff Dritter,
unsachgemäße Bedienung oder sonstige Schänden zum Neupreis
der Wiederanschaffung, dies gilt auch bei angemieteter
Technik von der Firma EH. Jeder Schaden an Gerätschaften,
der durch ungenügende Security- Maßnahmen und/oder nicht
standartgemäßer technischer (bau- und feuerpolizeilicher)
insbesondere elektroenergetischer Anlagen auftritt wird
vom Veranstalter vollständig ersetzt. Die Auftrittsfähigkeit
und Weiterverwendbarkeit des technischen Equipments wird
gewahrt. Der Veranstalter ermöglicht die Transportfahrzeuge
(LKW, Kleinbus, PKW) an sicherem und vor Vandalismus geschütztem
Ort zu parken.
§3. Der Veranstalter ermöglicht die Begehung des Objektes
zum Zweck des Aufbaus der Anlage mindestens 5 Stunden
vor Beginn der Veranstaltung. Der Auf- und Abbau wird
ausschließlich im Beisein von Personal des Veranstalters
realisiert. Für den Abbau der Anlage wird eine Zeitspanne
von 4 Stunden nach Veranstaltungsende gewährt.
§4. Der Veranstalter ist über die grundlegenden Sachverhalte
des Urheberrechts informiert, insbesondere über den Einsatz
folgender Tonträger CD, MD, MPEG3. Der Veranstalter ist
für die Veranstaltungsgenehmigung und GEMA selbst verantwortlich.
§5. Die Bezahlung erfolgt generell in Bar während der
ersten Veranstaltungshälfte. Bei bargeldloser Zahlung
durch Überweisung beträgt die Zahlfrist 14 Kalendertage.
Der Veranstalter nimmt mit seiner Unterzeichnung davon
Kenntnis, dass bei Säumigkeit Verzugszinsen in Höhe von
18% per anno erhoben werden.
§6. Sollte der Veranstalter einen Vertragsrücktritt erklären,
so sind von diesem bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor
dem Veranstaltungstermin 60% und bei einem Rücktritt innerhalb
4 Wochen vor Veranstaltungstermin der gesamte vereinbarte
Betrag als Verdienstentgang zu entrichten. Rücktritt ist
bis 10 Wochen vor Termin kostenfrei möglich. Rücktritt
ist ebenfalls möglich, wenn beide Vertragspartner dies
einvernehmlich vereinbaren. Dem Veranstalter obliegt nicht
die Bewertung der künstlerischen Qualität des Auftritts,
um daraus eine Rückstufung der Gage abzuleiten. EH haftet
nicht für die verspätete bzw. Nichterbringung von Leistungen
in Folge höherer Gewalt.
§7. Die Verteilung und Finanzierung von Werbemaßnahmen
obliegt dem Veranstalter. Die Anbringung von Plakaten
erfolgt in alleiniger Verantwortung des Veranstalters.
§8. Die Unterzeichner dieses Vertrages erklären mit ihrer
Unterschrift ihre Geschäftsfähigkeit und Befugnis die
Unterschrift zu tätigen.
§9. Angebote sowie nicht zurückgesendete Verträge haben
eine Gültigkeit von zwei Wochen!
§10. Pacht-, Besitz- und Direktionswechsel heben diesen
Vertrag nicht auf. Der Unterzeichnende haftet für eventuell
eintretenden Verdienstentgang in voller Höhe. Er verpflichtet
sich Änderungen von Pacht-, Besitz- oder Direktionswechsel
unverzüglich dem o.g. Geschäftsführer schriftlich mitzuteilen.
§11. Der Veranstalter gewährt den die Veranstaltung realisierenden
Personen unentgeldlich Speisen und alkoholfreie Getränke.
§12. Gerichtsstand ist das Amtsgericht 07318 Saalfeld.
Es gilt ausnahmslos deutsches Recht.
Geltungsbereich
Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen
angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen
nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich
widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren
Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung für uns verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge,
Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags-
und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrechte und
Eigentum. Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist
unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Angaben wie
Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farben, Warenmuster,
Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen etc. in Angeboten,
Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind
nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und für uns
unverbindlich; das gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten.
Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen
des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt,
durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte,
sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller
Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich
aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
Preis
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager / Werk ausschließlich
Verpackung. Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von
Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung
und Lieferung berechtigen zu einer Preiserhöhung.
Lieferung
Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich
bestätigt. Der Widerruf ist nicht an eine Begründung gebunden,
die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage. Wurden vom Lieferer
die Informationen nicht schriftlich bestätigt, verlängert
sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate. Siehe auch Zusatzinformationen.
Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen
sind ausgeschlossen. Wird der von uns unverbindlich bestätigte
Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, sind
beide Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn innerhalb der
unverbindlich bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft
oder des Versandes erfolgt und ohne unser Verschulden
die Absendung unmöglich ist. Teillieferungen sind zulässig
und berechtigen zu gesonderten Rechnungsstellung.
Versand
Der Versand vom Vorlieferanten an uns oder direkt zum
Besteller erfolgt auf Kosten des Bestellers, wobei uns
die Versandart und der Versandweg überlassen bleibt. Eine
notwendige Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis
zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Lieferung – auch
die frachtfreie – erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der
Gefahrenübergang beginnt mit der Übergabe der Ware beim
Vorlieferanten an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens
mit dem Verlassen des Lagers/ Werk.
Gewährleistung
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu
untersuchen. Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung
erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen
einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden.
Die vorstehende Regelung gilt für
Beanstandungen von Gewicht und Stückzahl entsprechend.
Mängel, für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten
uns nur, die mangelhaften Teile nachzubessern oder nach
unserer Wahl neu zu liefern; die mangelhaften Teile sind
uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferungen binnen angemessener
Frist kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder
nach seiner Wahl Rückgängigmachung der Vertrages verlangen.
Zusicherungen von Eigenschaften erfolgen von uns nur schriftlich.
Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir zum Ersatz
mittelbarer Folgeschäden im Rahmen der §§ 463, 480 Abs.
2, 635 BGB nur dann verpflichtet, wenn unsere Zusicherung
den Besteller gegen diese Schäden im Einzelfall absichern
sollte. Schadenersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare
Mangelfolgeschäden wegen positiver Vertragsverletzung
sind ausgeschlossen. Die Beanstandung von Teilleistungen
berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Eigenmächtige
Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust
aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Die
Gewährleistung der Technik beträgt zwölf Monate,
ausgenommen sind Leuchtmittel und Teile welche durch
normalen Verschleiß abgenutzt wurden. Bei Verkauf von
Vorführgeräten besteht eine Gewährleistung von zwei
Monaten.
Allgemeine Haftungsbeschränkung
Sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn
uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar. Im Einzelfall kann
eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Bei
Einzelfällen - ab einer bestimmten Rechnungshöhe - wird
eine Anzahlung bei Auftragserteilung sofort fällig (50%
der Bruttosumme). Der Restbetrag wird sofort fällig nach
Lieferung bzw. Installation / Übergabe. Schecks
werden nur zahlungshalber vorbehaltlich ihrer Kontierungsmöglichkeit
angenommen; dadurch entstehende Kosten und Spesen trägt
der Besteller. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der
Besteller in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von
mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank. Im Falle des Verzuges des Bestellers werden
überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort
fällig. Forderungen des Bestellers gegen uns können nicht
abgetreten werden. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht
nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers
ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Unsere
Beauftragten sind zum Inkasso berechtigt.
Eigentumsvorbehalt
An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis
zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller zustehenden
Forderungen das Eigentum vor. Bei Zusammentreffen mit
Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir
gemeinschaftliches Eigentum mit diesen. Die Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zu
anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere
Verpfändung und Sicherungsübertragung, ist der Besteller
nicht berechtigt. Daraus entstehenden Interventionskosten
gehen zu Lasten des Bestellers. Falls wir von unserem
Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware
Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig
zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme
der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens
jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende
Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen
Gewinn, behalten wir uns vor.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der Ort,
von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen des Bestellers ist Saalfed.
Gerichtsstand
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte: Gemäß
§ 38 Abs. 1 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen
Kaufleuten zulässig. Für diesen Fall ist Saalfeld der
Gerichtsstand. Ansonsten sind die in den §§ 20 ff. ZPO
aufgeführten Regelungen zutreffend.
Zusatzinformationen
Fernabsatz-Richtlinie der EU
Die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz ist im Amtsblatt der EU am 4.6.1997 verkündet
worden. Mit "Fernabsatz" sind alle Vertragsabschlüsse
ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien
gemeint. Inhalt dieser Verträge sind die Lieferung von
Waren oder Dienstleistungen.
Zu den "Fernkommunikationstechniken" im Sinne
dieser Richtlinie zählen u.a. Drucksachen und Standardbriefe,
Pressewerbungen mit Bestellschein, telefonische Kommunikation
mit Personen und Automaten, elektronische Post, Hörfunk
und Fernsehen, Telefax. Die Richtlinie gilt nicht für
Verträge, die sich auf Finanzdienstleistungen beziehen.
Ausnahmeregelungen gibt es auch für den Verkauf aus Automaten
und für die regelmäßige bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt
zu erbringende Lieferung von Lebensmitteln.
Die Richtlinie bestimmt in Artikel 4, in welcher Art und
Weise und in welchem Umfang der Verbraucher vor Abschluss
des Vertrages über die Vertragsinhalte unterrichtet werden
muss. Die Richtlinie regelt in Artikel 6, dass der Verbraucher
innerhalb von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen
den Vertragsabschluss widerrufen kann. Artikel 10 sieht
für die Nutzung bestimmter Kommunikationstechniken im
Fernabsatz eine vorherige Zustimmung der Verbraucher vor
(z.B. Voice-Mail- Systeme). Artikel 14 eröffnet die Möglichkeit
für die Mitgliedsländer, auch strengere Bestimmungen zu
erlassen. So könnte beispielsweise der Vertrieb von Arzneimitteln
im Fernabsatz durch einzelne Mitgliedsländer unterbunden
werden. Die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie innerhalb
von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Fernabsatzrichtlinie der EU
Für den Verbraucherschutz bei der Tätigung von Geschäften
im Internet ist die von der Bundesrepublik noch umzusetzende
europäische Fernabsatzrichtlinie von besonderer Bedeutung.
Diese erfaßt alle Verträge, die im Rahmen eines für den
Fernabsatz organisierten Vertriebs des Lieferers geschlossen
werden, wobei dieser für den Vertrag bis zu dessen Abschluss
einschließlich des Vertragsabschluß selbst ausschließlich
eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet.
Die Fernabsatzrichtlinie schreibt vor, dass der Verbraucher
vor Vertragsabschluß über bestimmte Bestandteile des Vertrags
notwendig unterrichtet worden sein muss, so u.a. über
die Identität des Lieferers, die wesentlichen Eigenschaften
der Waren oder Dienstleistungen, den Preis inklusive Steuern,
die Lieferkosten, die Zahlungsmodalitäten, das Bestehen
eines Widerrufsrechts, die Kosten für die Fernkommunikation
und die Gültigkeitsdauer des Angebots. Diese Informationen
sind etwa in ein Internet-Angebot so einzupassen, dass
sie der Verbraucher notwendig vor Vertragsschluss wahrnehmen
und die Wahrnehmung bestätigen muss.
Weiterhin ist erforderlich, dass die vor Vertragsschluss
gegebenen Informationen vom Lieferer schriftlich bestätigt
werden. Entbehrlich ist dies lediglich bei Verträgen über
Leistungen, die unmittelbar durch Telekommunikationstechnik
erbracht werden und über den Bereitsteller der Kommunikationstechnik
abzurechnen sind.
Schließlich sieht die Fernabsatzrichtlinie noch ein an
das Haustürwiderrufsgesetz erinnerndes Widerrufsrecht
vor. Der Widerruf ist nicht an eine Begründung gebunden,
die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage. Wurden vom Lieferer
die Informationen nicht schriftlich bestätigt, verlängert
sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate. Vom Widerrufsrecht
ausgenommen sind jedoch folgende Vertragsarten:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung
mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Frist von
7 Werktagen begonnen wurde;
Verträge zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen,
deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten,
auf die der Lieferer keinen Einfluss hat, abhängt;
Verträge zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf
persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können;
Verträge zur Lieferung von Audio- oder Video-Aufzeichnungen
oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
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